Feinsteinzeug

1. Was ist Feinsteinzeug?
Feinsteinzeug ist ein keramisches Material, das durch eine spezielle Herstellungsweise entsteht. Es wird aus einer Mischung von Ton, Feldspat und anderen mineralischen Rohstoffen hergestellt und bei sehr hohen Temperaturen gebrannt. Dadurch erhält es eine dichte, robuste und wasserabweisende Oberfläche.

2. Eigenschaften von Feinsteinzeug
– Hohe Festigkeit: Feinsteinzeug ist extrem widerstandsfähig gegen mechanische Belastungen und eignet sich daher gut für stark beanspruchte Bereiche.
– Wasser- und Fleckenbeständigkeit: Die dichte Struktur macht Feinsteinzeug nahezu wasserdicht und resistent gegen Flecken, was die Reinigung erleichtert.
– Frostsicherheit: Feinsteinzeug ist frostbeständig und kann sowohl im Innen- als auch im Außenbereich verwendet werden.
– Vielfältige Designs: Es ist in einer Vielzahl von Farben, Oberflächenstrukturen und Formaten erhältlich, was kreative Gestaltungsmöglichkeiten bietet.

3. Anwendungsbereiche
– Bodenbeläge: Ideal für Wohnräume, Gewerbe und öffentliche Bereiche, da es strapazierfähig und pflegeleicht ist.
– Wandverkleidungen: Perfekt für Badezimmer, Küchen und andere Bereiche, in denen Feuchtigkeit eine Rolle spielt.
– Außenbereiche: Geeignet für Terrassen, Balkone und Gartenwege, da es witterungsbeständig ist.

4. Vorteile von Feinsteinzeug
– Langlebigkeit: Aufgrund seiner robusten Eigenschaften hat Feinsteinzeug eine lange Lebensdauer.
– Einfache Pflege: Die glatte Oberfläche erleichtert die Reinigung und Pflege.
– Umweltfreundlich: Viele Hersteller setzen auf nachhaltige Produktionsmethoden und Rohstoffe.

5. Verlegung und Pflege
– Verlegung: Feinsteinzeug kann sowohl im Dünnbett- als auch im Dickbettverfahren verlegt werden. Es ist wichtig, die richtigen Kleber und Fugenmörtel zu verwenden.
– Pflege: Regelmäßiges Kehren und Wischen mit milden Reinigungsmitteln reicht in der Regel aus, um die Oberfläche in gutem Zustand zu halten.

 

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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der gesamte Umfang des Produktes oder der Leistung ergibt sich aus dem ggf. Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, den Hersteller- und gesetzlichen Pflichtangaben.